Vermögenswirksame Leistungen

Geld von Chef und Staat
Auch wenn Ihr Gehalt beim Berufsstart noch vergleichsweise bescheiden ist, sollten Sie jetzt mit dem langfristigen Vermögensaufbau beginnen. Das ist einfacher als viele denken. Denn clevere Sparer lassen sich dabei vom Arbeitgeber und vom Staat unter die Arme greifen.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige, meist tariflich geregelte Leistungen der Arbeitgeber für ihre Angestellten.
Der Arbeitgeber zahlt die VL direkt in die Sparanlage ein, die der Arbeitnehmer wünscht. Bestimmte Anlageformen fördert der Staat zusätzlich mit der Arbeitnehmer-Sparzulage, beispielsweise einen Bausparvertrag oder das Investmentsparen mit Aktienfonds.
Wichtig: Auch wenn der Arbeitgeber keine VL oder nicht den vollen förderfähigen Betrag bezahlt, können Sie sich durch ergänzende Sparleistungen aus eigener Tasche die staatlichen Zuschüsse in voller Höhe erhalten. Wichtig ist allerdings, dass diese eigenen Leistungen direkt vom Arbeitgeber (Gehaltsabzug) eingezahlt werden. Da der Staat langfristiges Sparen fördern will, beträgt die Anlagedauer sieben Jahre. Wenn Sie noch keinen Vertrag über die Anlage vermögenswirksamer Leistungen haben, klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob und in welcher Höhe er vermögenswirksame Leistungen für Sie bezahlt.
In einer unserer Filialen können Sie anschließend einen vermögenswirksamen Sparvertrag Ihrer Wahl abschließen. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, auf welchen Anlagevertrag er das Geld überweisen soll. Prüfen Sie, ob Sie diesen Betrag aus eigenen Mitteln aufstocken wollen, damit Sie mehr Sparzulage erhalten.



