Sie sind hier:

Die gesetzliche Erbfolge

 

Ohne Testament bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch Ihre Erben

In Deutschland will alles geregelt sein auch der Nachlass. Noch immer machen viele kein Testament, weil sie fälschlicherweise annehmen, ihre nächsten Angehörigen erben sowieso alles.

 

Erben 1. Ordnung

Diese (Kinder und Ehepartner) erben grundsätzlich alles. Die Kinder des Verstorbenen sind immer die Haupterben, und zwar unabhängig vom Familienstand des Erblassers und dem der Kinder, das heißt nichteheliche sowie adoptierte Kinder sind ehelichen gleich gestellt. Ist der Erblasser ledig, verwitwet oder geschieden, wird das gesamte Vermögen unter seinen Kindern aufgeteilt.

War der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes verheiratet, kommt es auf die Gesetzesform der Ehe an: Bei einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner grundsätzlich die Hälfte des Vermögens, die andere Hälfte erben die Kinder zu gleichen Teilen. Lebte das Ehepaar in Gütertrennung, erben die Kinder 75 %, der Ehepartner 25 % des Vermögens. Sind keine Kinder und Kindeskinder vorhanden, erbt der Ehegatte mitnichten das gesamte Vermögen, sondern nur 75 % (Zugewinngemeinschaft) beziehungsweise 50 % (sonstige Eheformen) das übrige Vermögen geht an Erben der 2. Ordnung. Für das Verständnis dieser Regelung muss man sich vergegenwärtigen, dass Ehepartner gesetzlich nicht als Verwandte des Erblassers gelten. Das von ihnen ererbte Vermögen ist, soweit es nicht an gemeinsame Kinder weitervererbt wird, nicht mehr Familienvermögen und der Familienerbfolge somit auch nicht mehr unterworfen. Daher erben zum Beispiel geschiedene Ehepartner auch grundsätzlich nichts.

Erben 2. Ordnung

Sie sind die Eltern des Verstorbenen, seine Geschwister und deren Kinder (also Neffe und Nichte). Sie erben grundsätzlich nur, wenn keine direkten Nachkommen (Kinder und Kindeskinder) des Erblassers vorhanden sind. Ist auch nur ein einziges Kind oder Enkelkind vorhanden, gehen sie leer aus. Die Reihenfolge lautet: Eltern Geschwister Geschwisterkinder, das heißt das Vermögen wird nicht vertikal, sondern nur horizontal verteilt: leben die Eltern noch, erben sie zunächst allein.

Erben 3. Ordnung

Es sind die Großeltern des Verstorbenen, seine Onkel/Tanten und deren Kinder (also Cousins und Cousinen). Sie erben erst, wenn keinerlei Erben der 1. und 2. Ordnung mehr vorhanden sind und nach dem selben Schema wie die Erben 2. Ordnung.

Wenn keinerlei Verwandte des Erblassers mehr ausfindig gemacht werden können, freut sich Vater Staat über das Erbe.

Niemand ist übrigens gezwungen, ein Erbe anzunehmen.

Wer mit der gesetzlichen Erbfolge auch nur ansatzweise nicht einverstanden ist, sollte unbedingt ein Testament machen.

Das Testament

Copyright sparkasse.de

 
 

 

Service-Navigation:



Login Online Services
zu haspajoker.de

Direktzugriff