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Die Erbschaftsteuer

 

Die steuerliche Berechnung des Vermögens

Jedes Erbe und jede Schenkung unterliegen der so genannten Erbschaft- und Schenkungssteuer deren Höhe abhängig von der Vermögensgröße ist. Durch die vom Gesetzgeber festgelegten Freibeträge ergeben sich jedoch unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung.

 

Die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen erfolgt in drei Steuerklassen. Diese richten sich nach dem Verwandschaftsgrad des Vermögensempfängers.

Steuerklasse I

Ehegatten, Kinder, Stiefkinder und deren Abkömmlinge (Enkel, Urenkel und so weiter) sowie beim Erwerb durch Erbschaft die Eltern und die Voreltern (Großeltern, Urgroßeltern).

Steuerklasse II

Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung, Geschwister, Kinder der Geschwister (Nichten und Neffen), Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern sowie der geschiedene Ehegatte.

Steuerklasse III

Alle übrigen Erben (oder Beschenkten), zum Beispiel der nichteheliche Lebenspartner.

Alle vorhandenen Vermögenswerte werden gesondert bewertet, hierbei sind die unterschiedlichen Wertmaßstäbe zu berücksichtigen. Welche das sind und wie die Steuerlast unter Umständen beeinflusst werden kann, verraten wir Ihnen gern in einem persönlichem Gespräch.

Für weitere Informationen oder für ein Beratungsgespräch zu diesem Thema stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail.
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