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FAQ

 
 

Was kann ich vor dem Kauf tun, damit später keine unliebsamen Überraschungen auf mich zu kommen?

Wer ein gebrauchtes Haus erwerben will, sollte dieses vom Keller bis zum Dach, aber auch die nähere Umgebung untersuchen. Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen wollen, lassen Sie Ihren Altbau von einem Sachverständigen prüfen. Er spürt Schwachstellen auf und erläutert Ihnen, auf welche Kosten Sie sich gefasst machen müssen.

TÜV, Haus & Grund-Verband oder der Verband privater Bauherren in Hamburg bieten ihre Hilfe an. An einen Profi in ihrer Region kommen Sie auch über den Bundesverband freier Sachverständiger, dessen Homepage ein Sachverständigen-Verzeichnis bereithält. Die Kosten für die Beratung differieren. Gängig sind Stundensätze von etwa 80 Euro. Die Verbraucherberatungen ihrer Region erteilen ihnen kostenlos Auskunft, allerdings keine Vor-Ort-Beratung.

TÜV
Haus & Grund-Verband
Bundesverband freier Sachverständiger

 
 

Wenn ich mich für eine Immobilie entschieden habe, was muss dann noch getan werden?

Wenn Sie sich mit dem Verkäufer grundsätzlich – aber noch rechtlich unverbindlich – über den Kauf geeinigt haben, sollten Sie die Finanzierung klären. Klären Sie unbedingt, bevor Sie beim Notar den Kaufvertrag unterschreiben, ob Sie öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen können.
Finanzierung
Öffentliche Förderung

Jeder Immobilienkauf bedarf der notariellen Beurkundung. Als Amtsperson hat der Notar daraufhin für einen Vertrag zu sorgen, der die Interessen des Verkäufers und des Käufers gleichermaßen berücksichtigt. Insbesondere prüft er die Eintragungen im Grundbuch und ermittelt, was Kaufgegenstand im Rechtssinne ist, wie der Kaufpreis beglichen, und ob die Immobilie frei oder vermietet geliefert werden soll. Falls mehrere Personen kaufen wollen, berät der Notar auch darüber, welches Gemeinschaftsverhältnis geeignet ist.

Jetzt sollten Sie auch schon an den Umzug denken. Damit beim Umzug alles klappt, bieten wir Ihnen einen Umzugsplaner an, den Sie bei uns kostenlos online bestellen können.
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Was sind Bewirtschaftungskosten/Betriebskosten?

Bewirtschaftungskosten/Betriebskosten sind alle Nebenkosten zur Nutzung/Unterhaltung des Objektes (unter anderem Strom, Gas, Wasser, Müllgebühren, Straßenreinigung, Wohngeld).

Bei Eigentumswohnungen werden aus dem Wohngeld, das pro m2 Wohnfläche zu entrichten ist, diese Kosten abgedeckt (zum Beispiel Gemeinschaftsstrom, Wasser, Gärtner, Parkplatzunterhalt und ähnliches). Ein festgelegter zusätzlicher Anteil fließt in die Instandhaltungsrücklage. Den konkreten Betrag können Sie von dem jetzigen Eigentümer erfragen.

Die Instandhaltungsrücklage wird zum Beispiel zur Reparatur/Ersatzinvestition am Gemeinschaftseigentum verwendet. Den Gesamtbetrag der Instandhaltungsrücklage können Sie über den jetzigen Eigentümer oder den Verwalter erfragen. Dies kann sinnvoll sein um zu klären, ob größere Investitionen anstehen.

 
 

Wie hoch sind die Bewirtschaftungskosten/Betriebskosten?

Häufig wird bei eigengenutzten Immobilien mit einem Durchschnittswert von 2 Euro je m2 kalkuliert. Die Kosten können erheblich höher ausfallen, zum Beispiel wenn Sonderausstattungen wie Fahrstuhl, Sauna und Schwimmbad vorhanden sind. Hier sollten Sie von dem bisherigen Eigentümer den genauen Betrag erfragen, damit Sie von unangenehmen Überraschungen verschont bleiben.

Bei vermieteten Objekten wird mit ca. 1 Euro je m2 kalkuliert. Die Kosten der vermieteten Immobilie sind geringer, da hier nur der Betrag, der nicht auf den Mieter umlegbar ist, berücksichtigt wird (zum Beispiel Instandhaltungsrücklage, notwendige Reparaturen an Heizung/Wasserleitungen).

 
 

Auf welche Dinge muss ich achten, wenn ich eine vermietete Immobilie kaufe und dort selber einziehen möchte?

"Kauf bricht nicht Miete" – so steht es im BGB. Sobald Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch stehen, treten Sie in das bestehende Mietverhältnis ein. Für den Mieter ändert sich durch den Verkauf also erst einmal nichts.

Prüfen Sie den Mietvertrag vor dem Kauf genau. Grund: Der Käufer ist an alle Vereinbarungen zwischen dem ehemaligen Eigentümer und dem Mieter gebunden. Wurde zum Beispiel ein Zeitmietvertrag vereinbart, kann der Erwerber das Mietverhältnis während der Laufzeit des Vertrags nicht ordentlich kündigen. Gebunden ist der Erwerber auch an eine Erlaubnis des Voreigentümers zur Untervermietung eines Teils der Wohnung.

Wurden im Mietvertrag besondere Schutzvorschriften für den Mieter ausgehandelt, wie etwa längere Kündigungsfristen oder ein Verzicht auf die Kündigung wegen Eigenbedarf, gelten diese Sondervereinbarungen auch für den neuen Eigentümer. Achtung: Weder der Erwerber noch der Mieter können einseitig nach dem Kauf den Abschluss eines neuen Mietvertrages erzwingen – selbst dann nicht, wenn nur ein mündlicher Mietvertrag bestand.

 
 

Wenn ich bauliche Veränderungen an meiner neuen lmmobilie vornehmen möchte, was muss ich beachten?

Sie sollten einen Architekten zu Rate ziehen, der die Umsetzungsmöglichkeiten Ihrer Bedürfnisse prüft. Dieser erkennt außerdem weitere notwendige Maßnahmen und kann hinsichtlich des geplanten Kostenrahmens beraten. Lassen Sie sich weiterhin einen Termin beim Bauamt geben, um zu überprüfen, ob Ihr geplantes Vorhaben auch genehmigt wird.

 
 

Welche Arbeiten an meiner neuen lmmobilie sollte ich in regelmäßigen Abständen vornehmen lassen?

Der Bundesverband der Bau- und Wohnberatungen bildet auf seiner Homepage eine Checkliste für die Gebäudeinspektion ab. Sie sagt Ihnen, wie oft Sie welche Gebäudeteile checken lassen sollten – zum Beispiel Ihre Heizung einmal pro Jahr, Außenfenster und Türen alle 3 Jahre. Außerdem erstellte der Verband eine Liste mit typischen Bauschäden, die anhand des Baujahres ausgemacht werden.

Bundesverband der Bau- und Wohnberatungen


 

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