Staatliche Förderung

Mitnehmen, was zu kriegen ist
Es ist ja nicht so, dass der Staat nur nimmt. Er gibt auch zum Beispiel dann, wenn Sie ein Haus bauen oder kaufen wollen.
Öffentliche Baudarlehen:
- Die Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Finanzierungsmittel zum Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sind in den Bundesländern verschieden
- Auch bestimmte Einkommensgrenzen sind zu beachten
- Öffentliche Aufwendungsdarlehen dienen dazu, die finanzielle Belastung in den Anfangsjahren nach Baufertigstellung tragbar zu gestalten
- Verzinsung und Tilgung setzen zum Beispiel in Hamburg nach 19 Jahren ein
- Familienzusatzdarlehen werden abhängig von Objekt und Kinderzahl gewährt
- Alle öffentlichen Baudarlehen werden in der Regel nur bei Neubau beziehungsweise Erstbezug eines gekauften Objektes gewährt
Vermögenswirksame Leistungen:
- Bis zu einem Betrag von 470 Euro jährlich erhalten Sie unter Beachtung der Einkommensgrenzen auf die Anlage vermögenswirksamer Leistungen in einem LBS-Bausparvertrag eine Arbeitnehmer-Sparzulage von 9 %
- Wenn Sie sich entscheiden, aus der eigenen Tasche noch bis zu 512 Euro jährlich auf den LBS-Bausparvertrag einzuzahlen (beziehungsweise bis zu 1.024 Euro bei Verheirateten), erhalten Sie zusätzlich auf diesen Betrag eine Wohnungsbauprämie von 8,8 % p.a. (Es gelten Fördervoraussetzungen)
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