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Was bleibt von der Rente?
Nach dem aktuellen Alterseinkünftegesetz werden fast alle Einkünfte im Ruhestand besteuert auch die gesetzliche Rente. Ein guter Grund, heute schon die eigene Situation zu überprüfen.
Altersbezüge: Machen Sie jetzt eine Bestandsaufnahme
Wer zeitig mit der Vorsorge für den Ruhestand beginnt, sichert seine Lebensqualität. Der Umfang der Vorsorge hängt vom finanziellen Bedarf bei Rentenbeginn ab. Als Faustregel gilt: Wer ein Bruttoeinkommen von 4.000,00 Euro hat, benötigt im Ruhestand mindestens 2.000,00 Euro netto als Lebensunterhalt. Je geringer das ursprüngliche Einkommen, desto höher der Prozentsatz, der fürs Alter nötig ist - und umgekehrt. Entscheidende Faktoren für diese Berechnung sind z.B. höhere Ausgaben für Lebensqualität (Reisen, Kultur, private Interessen) gegenüber entfallenden Kosten für die Immobilienfinanzierung, die Ausbildung der Kinder oder Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Wichtig ist es, die Komponenten Ihrer eigenen Vorsorge jetzt zu überprüfen. Denn durch die geänderte Besteuerung der Altersbezüge könnten Ihnen neue Versorgungslücken entstanden sein.
Was ändert sich für Rentenbezieher?
Michael Kregovski, Steuerexperte aus Hamburg, weist darauf hin: "Der Countdown läuft: Ab sofort werden die Finanzämter Kontrollmitteilungen über alle seit dem Jahr 2005 bezogenen Renten, Versicherungsgelder und Pensionen erhalten - und damit einen präzisen Überblick über die Einkommensverhältnisse jedes Ruheständlers haben. Derzeit zahlen geschätzte drei Millionen Rentner Steuern auf ihre Bezüge, zwei Millionen werden in den nächsten Jahren dazukommen. Michael Kregovski weiß: "Vielen von ihnen ist allerdings gar nicht bewusst, dass Nachzahlungen drohen: Vom Finanzamt nachgefordert werden alle seit 2005 fälligen Beträge - und dies auf einmal. Außerdem kommt mit dem Alterseinkünftegesetz die nachgelagerte Besteuerung. Und diese Steuern müssen von Ihnen als Versicherte erst erwirtschaftet werden.
Müssen alle Rentner eine Steuererklärungabgeben?
Das hängt von ihren Einkünften ab. Grundsätzlich ist eine Steuererklärung für Rentenempfänger obligatorisch, wenn das gesamte zu versteuernde jährliche Einkommen den Grundfreibetrag von 7.834,00 Euro (2010: 8.004,00 Euro) übersteigt. Für Verheiratete verdoppelt sich der Grundfreibetrag.
Werden alle Alterseinkünfte gleich besteuert?
Nein. Die Besteuerung hängt von der Art Ihrer Alterseinkünfte ab. Maßgeblich für die Höhe des steuerpflichtigen Teils Ihrer gesetzlichen Rente ist Ihr Rentenbeginn - 2009 müssen 58 Prozent der Rente versteuert werden. Wer ab 2015 gesetzliche Rente bezieht, versteuert schon einen Anteil von 70 Prozent. Genauso funktioniert die Besteuerung von Basis-(Rürup)-Renten. Der zugeteilte Steuersatz steigt dann nicht mehr an und gilt für den Rest des Lebens.
Was bleibt von den privaten Renten und anderen Einkünften?
Private Renten und Renten aus Lebensversicherungen sind mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig - das heißt, Sie zahlen Ihre Steuern nur auf die Zinserträge, die Ihnen die private Rentenversicherung eingebracht hat -, denn die Beitragszahlungen stammen aus versteuertem Einkommen. Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn, bei einem 65-Jährigen beträgt er z. B. 18 Prozent der jährlichen Privatrentenbezüge. Voll steuerpflichtig sind Bezüge aus Riester-Renten - ebenso wie weitere Einkünfte, z. B. Mieteinnahmen, Kapitalertragszinsen oder Nebentätigkeiten.
Steuervorteil und Vorsorge - eine perfekte Lösung?
Staatlich geförderte Vorsorge-Produkte lindern nicht nur die Steuerlast, sie sind eine sichere Perspektive für die Zukunft. Auch ein späterer Einstieg kann sich lohnen, denn substanzielle Steuervorteile können die Rendite deutlich steigern.




