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Bürgerentlastungsgesetz

 

Mehr Netto in 2010

Seit diesem Jahr können u. a. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich abgesetzt werden. Lassen Sie sich von Ihrem Haspa Berater beraten, wie Sie dieses Geldgeschenk vom Staat für Ihre eigenen Wünsche und Ziele nutzen können.

 

Ab sofort können Sie u.a. Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich in höherem Umfang absetzen. Die höheren Abzugsbeträge sind bereits in Ihrer Januar-Gehaltsabrechung berücksichtigt und führen meist zu einem spürbar höheren Nettoeinkommen.

Beispiel für einen Ledigen, keine Kinder monatl. Bruttogehalt 4.000 Euro, Lohnsteuerklasse I, Kirchensteuerzahler, gesetzlich krankenversichert
Monatliche Lohnsteuer 20091.003,31 Euro
Monatliche Lohnsteuer 2010899,78 Euro
Monatliche Steuerersparnis103,53 Euro*

Sie haben Fragen zum neuen Bürgerentlastungsgesetz oder möchte dieses Geldgeschenk vom Staat z.B. für die eigene Vorsorge nutzen? Kommen Sie gern in einer unserer Filialen oder Centern vorbei. Wir zeigen Ihnen, wie sie diesen Steuervorteil für Ihre Wünsche und Ziele nutzen können. Dafür empfehlen wir in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch.

*Die angegebenen Werte zur möglichen Steuerersparnis basieren auf der heute gültigen Gesetzgebung. Mit der zugrunde gelegten vereinfachten Berechnungsmethode können individuelle Verhältnisse nur eingeschränkt berücksichtigt werden.

 
 

 

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