Haspa RiesterRente
Clevere Altersvorsorge mit staatlicher Förderung
Die Riesterrente ist eine clevere Lösung, um schon mit relativ geringem Eigenaufwand etwas für Ihre Altersvorsorge zu tun. Denn der Staat unterstützt Sie beim Aufbau einer privaten Rente durch Zulagen und Steuervorteile. Je nach Familienstand und Einkommen kann hier die staatliche Förderung erheblich sein.
Insbesondere für Familien, aber auch für Alleinerziehende lohnen sich die Zulagen. Denn neben der Grundzulage erhalten Sie die Kinderzulage für jedes Ihrer kindergeldberechtigten Kinder. Über die Zulagen hinaus können sich für Sie noch Steuererstattungen ergeben.
Für Alleinstehende und Arbeitnehmer mit höherem Einkommen sind die steuerlichen Vorteile besonders attraktiv. Sie können Ihre Beiträge zur Haspa RiesterRente bis zu einer Obergrenze von 2.100 Euro als zusätzliche Sonderausgabe steuerlich geltend machen.
Haspa RiesterRente kurz gefasst:
Versicherungsform | Staatlich geförderte Rentenversicherung |
| Staatliche Förderung | Zulagen und Steuervorteile |
| Leistungen | Lebenslange Rentenzahlung |
Weitere Details zur Haspa RiesterRente
| Zusatzinformationen | |
| Förderberechtigte Personen | Einen Anspruch auf Förderung haben u. a. Beamte und Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, z. B.:
Als Ehepartner eines Förderberechtigten bekommen Sie auch als nicht selbst Förderberechtigter die staatlichen Zulagen, sofern Ihr Ehepartner einer Riester-Police besitzt. Voraussetzung: Sie müssen auch einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen. |
| Zulagen im Überblick | Sie erhalten die vollen staatlichen Zulagen, wenn Sie 4 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens sparen - maximal 2.100 Euro im Jahr*.
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| Berufseinsteigerbonus | Für alle, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres einen Riester-Vertrag abschließen zahlt der Staat einen einmaligen Bonus von 200 Euro. |
| Kein Hartz IV Zugriff | Auch bei einer eventuellen Arbeitslosigkeit bleibt Ihr Erspartes unangetastet. |
| Teilauszahlung | Zum Rentenbeginn ist eine Teilkapitalabfindung von bis zu 30 % möglich. |
| Neu: Wohn-Riester | Ab sofort haben Sie mit der Haspa RiesterRente auch die Möglichkeit, das bestehende Guthaben ganz oder teilweise zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum zu entnehmen. Die Entnahme aus dem geförderten Altersvorsorgevermögen kann bis zum Beginn der Rente unmittelbar für den Erwerb oder Bau einer Immobilie, zum Rentenbeginn zur Entschuldung der Immobilie oder jederzeit für den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsgenossenschaft erfolgen. |
| Hinterbliebenenschutz | Verstirbt der Versicherungsberechtigte vor Beginn der Rentenzahlung, geht das angesparte Altervorsorgevermögen nicht verloren. Der überlebende Ehepartner kann das Vorsorgevermögen auf seinen eigenen Riester-Vertrag übertragen. Dafür kann auch ein neuer Vertrag geschlossen werden. Auf Wunsch kann auch eine Kapitalzahlung an einen Erbberechtigten erfolgen. In diesem Fall muss jedoch die gesamte Förderung zurückgezahlt werden. |
| Tarifinformationen | |
| Eintrittsalter | 15 - 52 Jahre |
| Rentenbeginnalter | 62 - 70 Jahre |
| Versicherungsdauer | Mindestens 15 Jahre |
*Maximal 2.160 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren, wenn neben dem unmittelbar Förderberechtigten ein mittelbar förderberechtigter Ehepartner einen Riestervertrag besitzt.




