Unterstützungskasse
Das Sahnehäubchen für Ihre Altersvorsorge
Ein überzeugendes Konzept innerhalb der betrieblichen Altersversorgung bietet die Unterstützungskasse. Die steuerfreie Umwandlung von Gehaltsteilen ist bei diesem Durchführungsweg in der Höhe nahezu unbegrenzt.
Unterstützungskasse kurzgefasst:
Versicherungsform | Klassische Rentenversicherung der neue leben (auch als sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag möglich) |
| Staatliche Förderung | Steuervorteile und Einsparungen bei den Sozialabgaben |
| Leistungen | Lebenslange Rentenzahlung |
| Zusatzversicherung | Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung möglich. |
Weitere Details zur Unterstützungskasse
| Zusatzinformationen | |
Steuervorteile | Die steuerfreie Umwandlung von Gehaltsteilen ist in der Höhe nahezu unbegrenzt. |
| Einsparung bei Sozialabgaben | Ihre Beiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgabenfrei. |
| Kapitalabfindung | Statt einer lebenslangen Rentenzahlung können Sie auch eine Kapitalauszahlung vereinbaren. |
| Todesfallleistung | Die Unterstützungskasse bietet Ihnen umfangreiche Möglichkeiten der Hinterbliebenenabsicherung |
| Tarifinformationen | |
| Eintrittsalter | Mindestens 15 Jahre (Arbeitsverhältnis erforderlich) |
| Rentenbeginnalter | 62 - 80 Jahre (bei Abschluss vor 2012 galt das Alter 60) |
| Beitragszahlungsdauer | Mindestens 2 Jahre bei laufender Beitragszahlung oder Einmalzahlung. |




